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Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
Die Komplexität des Arbeitsrechtsnimmt ständig zu. Die ohne anwaltliche Beratung ausgesprochene Arbeitgeberkündigung ist regelmäßig unwirksam; die Arbeitnehmerseite wiederum versäumt aus Unkenntnis häufig, die eigene Position arbeitsvertraglich hinreichend abzusichern oder im Konfliktfall alle Rechte umfassend durchzusetzen.
Ich berate Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Außerdem übernehmen ich die Vertretung vor sowie allen Brandenburger Arbeitsgerichten.
Meine Leistungen innerhalb des Arbeitsrechts sind:
- Außergerichtliche Beratung bei der Vorbereitung arbeitgeberseitiger Maßnahmen, insbesondere von Umstrukturierungen und Kündigungen
- Beratung bei Gestaltung und Abschluss von Arbeits- und Aufhebungsverträgen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Bezüge
- Kündigungsschutzprozesse
- Durchsetzung sämtlicher Ansprüche von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten
- Beratung zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen
- Seminare für Unternehmen, Verbände und Innungen
- „externe Rechtsabteilung“ für Unternehmen
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