Die Verpflichtung zur Offenlegung von Abschlüssen ist neu geregelt worden und birgt bei Nichtbeachtung durch die vertretungsberechtigten Organe einige zu beachtende Risiken, eine kurze Zusammenstellung der grundlagen und des Weges
Hinweise zur wirksamen Vereinbarung einer Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, um unnötige Sperrzeiten durch die Arbeitsagentur zu vermeiden.