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Beratung und Vertretung im Betreuungsrecht
Im Bereich des Betreuungsrechtes unterstütze und berate ich und unterstütze ich Sie in der Vorbereitung, der Vorsorge und der Einleitung eines Betreuungsverfahrens für sich oder einen nahen Angehörigen vor allen Amtgerichten/Vormundschaftsgerichten. Seit langem werde ich selbst von Gerichten als Betreuer bestellt. Ich helfe beim Abschluss von Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Dazu gehören auch alle weiteren Verträge und Erklärungen im Bereich der Vermögenssorge, alle erbrechtlichen Verträge und Gestaltung von Testamenten sowie die Unterstützung bei den Nachfolgeregelungen für Firmen und Betriebe zur Sicherung der Betriebsübergänge.
Meine Leistungen innerhalb des Betreuungsrechts sind:
- Beratung bei Abfassung von Verfügungen
- Übernahme von Betreuungen
- allgemeine rechtliche Beratung
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